- Berichtigungsaktien
- Berichtigungsakti|en,Gratisakti|en, Zusatzakti|en, von einer AG neu ausgegebene Aktien, die den Inhabern alter Aktien im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital ohne direkte Gegenleistung zugeteilt werden, z. B. zu drei alten eine neue Aktie. Die Berichtigungsaktien werden aus freien Rücklagen oder dem Reingewinn ausgegeben. Die Ausgabe von Berichtigungsaktien unmittelbar zulasten des Jahresgewinns (Stockdividende) gilt in der Regel als Gewinnausschüttung und ist somit einkommensteuerpflichtig. Der Erwerb von Berichtigungsaktien, die nach den Vorschriften des Aktiengesetzes (§§ 207 ff.) ausgegeben werden (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln), ist nicht steuerpflichtig; in diesem Fall werden bisher offen ausgewiesene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Da diese Berichtigungsaktien aus Mitteln gewährt werden, an denen der Aktionär beteiligt ist, sind sie nicht »umsonst« und insofern keine Gratisaktien im engeren Sinn Der Kurswert der Altaktien geht entsprechend der Erhöhung des Aktienkapitals zurück und führt damit zumindest rechnerisch zu einem Vermögensverlust für die Aktionäre.
Universal-Lexikon. 2012.